Wohnen bei der Lebenshilfe
Die Lebenshilfe bietet geistig und mehrfach behinderten Menschen aus unserem Landkreis nach ihrem Schulabschluss verschiedene Wohnmöglichkeiten. Es gibt stationäre und ambulante Wohnformen.
Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:
- Ein Arbeitsplatz bei den Oberland Werkstätten, in ähnlichen Einrichtungen und im Einzelfall auf dem 1. Arbeitsmarkt, ein Platz in der Förderstätte oder Altenbetreuung der Lebenshilfe.
- Die Gewährleistung der Kostenübernahme.
- Die Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine angemessene Betreuung unsererseits.
Wir bieten behinderten Menschen individuelle Wohnmöglichkeiten entsprechend ihren persönlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen. Mit der Gestaltung spezieller Rahmenbedingungen werden sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt.
Wohnen ist wichtiger Bestandteil unseres Lebens und bedeutet weit mehr als Unterkunft und Verpflegung. Wohnen beinhaltet für uns Geborgenheit, Schutz, Wärme, Sicherheit, Eigentum; aber auch Würde, Achtung und Selbstbestimmung, Gemeinschaft mit anderen Menschen Gemeinschaft und Anspruch auf angemessenen und geschützten Freiraum zu haben.
